Der Name WECKMAN steht seit über 50 Jahren für Produkte mit einem sehr hohen Qualitätsstandard sowie einer sehr langen Lebensdauer.
Aus diesem Grund geben wir für die auf unseren Profilieranlagen gefertigten Dach- und Wandbleche aus STAHL bis zu 30 Jahre Garantie.
Garantiezeiträume:
30 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 80 μm Shimoco.
20 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 60 μm Puramid.
15 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 35 μm Mattpolyester.
10 Jahre auf Durchrostung 25 μm Polyester.
Die Garantie umfasst das Abschälen und die Rissbildung der Beschichtung sowie erhebliche Farbänderungen innerhalb einer zusammenhängend gelieferten Charge bei Shimoco, Puramid und Mattpolyester beschichteten Blechen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei Nachbestellungen aufgrund von unterschiedlichen Chargen zu Farbtonabweichungen kommen kann, die keinen Reklamationsgrund darstellen.
Die Garantie setzt die Akzeptanz unserer Bedingungen zur Lagerung, Montage und Pflege voraus. Eine Anleitung zu diesen Punkten finden Sie in diesem Katalog unter dem Punkt „Allgemeine Verlegeanleitung“. Sollte Ihnen der Katalog nicht zur Verfügung stehen, fordern Sie diese Seiten bitte direkt bei unserem Vertrieb Deutschland, Friedrich von Lien AG, Zeven an.
Die Garantie gilt ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:
Die Garantie gilt nicht für Schnittkanten der Bleche. Gelegentlich entstehende Entspannungsgeräusche der Profilbleche bedingt durch Temperaturunterschiede, verspannte Montage oder nicht verwindungsfreie Unterkonstruktionen können nicht reklamiert werden.
Eine weitere Voraussetzung für die Garantie ist, dass die Bleche unter normalen atmosphärischen Bedingungen verwendet werden. Die Garantie tritt nicht in Kraft für Bleche, die in aggressiver Atmosphäre, wie z. B. Luft mit hohem Salzgehalt, ständiger Verbindung mit Wasser, korrosiven Chemikalien, Rauch, aggressivem Kondensat oder Asche, Zementstaub, Ausdünstungen von Tierkot und Düngemitteln, verlegt wurden.
Die Voraussetzung für ein Garantieverfahren ist der Nachweis des Kaufes der Bleche mit Einkaufsbeleg, aus dem Datum und Händleradresse hervorgehen. Um den Eintritt eines Garantiefalles zu klären, muss unseren Mitarbeitern ungehinderter Zutritt zur Besichtigung der beschädigten Fläche gewährt werden. Für vor der Besichtigung demontierte Bleche erlischt jegliche Garantie. Ein Garantiefall tritt nur ein, wenn die Beschädigung mindestens 10 % der Gesamtfläche beträgt. Sollte ein berechtigter Garantieanspruch unter Berücksichtigung obiger Voraussetzungen entstehen, machen wir von unserem Recht gebrauch, dem Käufer neues Material kostenlos als Ersatz für das Defekte zu liefern. Hieraus resultierende Farbabweichungen zu bereits verlegten Dachflächen sind möglich und nicht zu reklamieren. Die Garantie bezieht sich ausdrücklich nur auf die reklamierten Profilbleche und ist in der Höhe des Wertes auf den ursprünglichen Rechnungswert der reklamierten Profilbleche begrenzt. Folgekosten wie zum Beispiel für De- und Neumontage sind ausgeschlossen.
Die Garantieleistung nimmt mit den Jahren ab und ist somit begrenzt. Wir garantieren die Erstattung des Schadens bis zum maximalen wirtschaftlichen Wert der gelieferten Ware.
Der Anteil der Garantie für die ersten fünf Jahre beträgt 100% nach Auslieferung. Ab dem sechsten Jahr nimmt der Anteil der Garantie nach folgender Formel ab:

Die Friedrich von Lien AG übernimmt keine Haftung für eventuelle Folgeschäden, die aus beschädigten Profilblechen entstanden sind. Für Bleche, die auf Grundlage der Garantie bereits ersetzt worden sind, gilt die restliche Garantiezeit der ursprünglichen Lieferung.
Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage die originalen Garantiebedingungen der Hersteller zur Verfügung.
Diese Garantie bezieht sich auf Deutschland, Österreich, Schweiz und die Beneluxländer.
Für die auf unseren Profilieranlagen gefertigten Dach- und Wandbleche aus ALUMINIUM können nur Garantieansprüche auf Einzelnachweis geltend gemacht werden.
Es gelten die original Garantiebedingungen des Herstellers, welche wir hier auszugsweise abdrucken. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne die Originalausfertigungen zur Verfügung.
Garantiezeiträume:
10 Jahre Garantie beginnend ab dem Tag der Auslieferung. Für: PLASA – Kunststoffdachrinnensystem (PLASTMO).
Hersteller und Lieferant der Plastmo-Produkte ist die Firma Plastmo. Sie erteilt eine 10-jährige Garantie auf die Beständigkeit der PVC-Dachrinnensysteme, beginnend mit dem Datum der Auslieferung.
Der Nachweis des Kaufdatums hat unter Vorlage des Einkaufbeleges zu erfolgen.
Für den Fall, dass während der Garantie technische Mängel am Rinnensystem auftreten, behält sich die Firma Plastmo vor, diese Mängel auf eigene Kosten zu beheben (ausgeschlossen Punkt Nr. 4). Der Erfüllungszeitraum der Schadensbehebung beträgt 21 Tage und beginnt am Tag der Reklamationsanerkennung der Firma Plastmo. Gleichzeitig behält sich die Firma vor, in begründeten Fällen den Termin zu verschieben.
Folgende Mängel umfasst die Garantie nicht:
Reklamationen müssen schriftlich, unter Erläuterung des Mangels und unter Vorlage des Einkaufbelegs, erfolgen.
Achtung:
Wir empfehlen, die Montage von einem Fachbetrieb ausführen zu lassen, da die Anerkennung einer Reklamation diese voraussetzt.
1. Umfang der Garantie
1.1 Die Garantie erstreckt sich auf alle Geometrien und Standardtypen von PVC-Profilplatten BIO LINE®. Auf Ausnahmen von dieser Garantie wird entsprechend separat hingewiesen.
1.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, vervollständigt diese Garantie den Kaufvertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Die Garantie gilt nur für in Europa verkaufte Platten.
2. Garantieaussagen für PVC-Profilplatten BIO LINE® und Hallenbauprofil BIO LINE®
2.1 Für unser Produktsortiment garantieren wir 10 Jahre auf Passgenauigkeit, Lichtdurchlässigkeit, Witterungsbeständigkeit und Schwerentflammbarkeit.
2.2 Durch Witterungseinflüsse, insbesondere durch die natürliche UV-Strahlung kann die Haltbarkeit der Produkte im Laufe der Jahre beeinträchtigt werden.
2.3 Die Lichttransmission der Produkte wird nach 10 Jahren max. 25 % geringer sein als der Anfangswert.
2.4 Bruch durch Hagelschlag
Die Garantie gegen Hagelschlag ist in der folgenden Tabelle für die dort festgelegten Bedingungen ersichtlich. Angegeben sind die Hagelkorndurchmesser und deren Auftreffgeschwindigkeit. Bruch durch Hagel liegt dann vor, wenn die Oberfläche der Produkte in einer gleichmäßigen und wiederholten Art von Hagelkörnern durchdrungen wurde. Für einen Garantiefall muss Hagelbruch eindeutig durch offizielle Daten des Deutschen Wetterdienstes nachweisbar sein (Datum, Ortsangabe, Hagelkorngröße, Windgeschwindigkeit). Sollten diese Angaben nicht nachvollziehbar sein, wird die Reklamation abgelehnt.
| SALUX® Produkt | 5 Jahre | folgende 5 Jahre |
| BIO LINE® | 20 mm ∅ / 70 km/h | 15 mm ∅ / 60 km/h |
| Hallenbauprofil BIO LINE® | 25 mm ∅ / 78 km/h | 20 mm ∅ / 70 km/h |
3. Garantievoraussetzungen
Die Herstellergarantie ist ausgeschlossen, wenn Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
PVC-Profilplatten BIO LINE® und Hallenbauprofil BIO LINE®
4. Garantiefall
Eine Reklamation im Sinne dieser Garantie wird dann berücksichtigt,
5. Garantieleistungen
5.1 Nach eingehender Prüfung und bei berechtigter Beanstandung leisten wir dem Käufer kostenlos Materialersatz ab Werk in der folgenden Staffelung:
| Staffelung | ||
| Zeitraum ab Kaufdatum | Prozentualer Materialersatz der beanstandeten Menge | |
| Garantie für Lichtdurchlässigkeit |
Garantie für Hagelbeständigkeit |
|
| bis 5 Jahre | 100 % | 100 % |
| bis 6. Jahr | 75 % | 50 % |
| bis 7. Jahr | 60 % | 40 % |
| bis 8. Jahr | 45 % | 30 % |
| bis 9. Jahr | 30 % | 20 % |
| bis 10. Jahr | 15 % | 10 % |
Falls kein Ersatzmaterial geliefert werden kann, erhält der Käufer den Kaufpreis entsprechend der Staffelung erstattet.
5.2 Alle übrigen Schadensforderungen werden ausgeschlossen, insbesondere die Möglichkeit des Käufers, den Vertrag zu widerrufen.
5.3 Weitergehende Ansprüche wie beispielsweise Transport, Demontage und Neuinstallation werden ausdrücklich ausgeschlossen.
1. Umfang der Garantie
1.1 Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die oben genannten ReWell® Profilplatten.
1.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, vervollständigt diese Garantie den Kaufvertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Die Garantie gilt nur für in Europa verkaufte Platten.
2. Garantieaussagen
2.1 Durch Witterungseinflüsse, insbesondere durch die natürliche UV-Strahlung, kann die Haltbarkeit (Farbkonstanz und mechanische Beständigkeit) der Produkte im Laufe der Jahre beeinträchtigt werden. Für die ReWell® Profilplatten garantieren wir 15 Jahre auf Passgenauigkeit und Witterungsbeständigkeit.
2.2 Wir garantieren für die ReWell® Profilplatten 15 Jahre auf Farbkonstanz, wobei die Veränderung weniger als 20 % im Vergleich zum Ausgangswert beträgt (Messung gemäß DIN ISO 13468-1).
2.3 Bei Einhaltung unserer Lagerungs- und Verlegerichtlinien garantieren wir für die oben genannten Wellplatten eine erhöhte Wärmeformbeständigkeit bis maximal 100 °C.
2.4 Für die ReWell® Profilplatten in 1,8 mm Materialdicke garantieren wir 10 Jahre gegen Bruch durch Hagelschlag* bis 15 mm Korngröße bei einer Auftreffgeschwindigkeit von 62 km/h. Für die ReWell® Profilplatten in 2,2 mm Materialdicke garantieren wir 10 Jahre gegen Bruch durch Hagelschlag* bis 21 mm Korngröße bei einer Auftreffgeschwindigkeit von 73 km/h. FürReWell® Profilplatten mit Stärken zwischen 1,8 mm und 2,2 mm wird die Hagelbeständigkeit entsprechend interpoliert.
* Bruch durch Hagelschlag
Bruch durch Hagel liegt dann vor, wenn die Oberfläche der Profilplatten in einer gleichmäßigen und wiederholten Art von Hagelkörnern geschädigt wurde. Diese Garantie gegen Hagelbruch ist an einen Simulationstest in Anlehnung an ISO 66031 gebunden, wobei ein Prüfkörper mit definiertem Gewicht aus festgelegter Höhe auf die bewitterte Seite der Profilplatten fällt. Sollte dieser Test bei mind. 5 von 10 Versuchen auf verschiedenen Punkten der Platte Löcher oder Risse verursachen, wird die Reklamation anerkannt.
3. Garantievoraussetzungen
Die Herstellergarantie ist ausgeschlossen, wenn Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. ReWell® Profilplatten
4. Garantiefall
Eine Reklamation im Sinne dieser Garantie wird dann berücksichtigt,
| Staffelung | ||
| Zeitraum ab Kaufdatum | Prozentualer Materialersatz der beanstandeten Menge | |
| Garantie für Lichtdurchlässigkeit |
Garantie für Hagelbeständigkeit |
|
| bis 5 Jahre | 100 % | 100 % |
| bis 7,5. Jahr | 70 % | 50 % |
| bis 10. Jahr | 50 % | 20 % |
| bis 12. Jahr | 30 % | / |
| bis zum 15. Jahr | 15 % | / |
Falls kein Ersatzmaterial geliefert werden kann, erhält der Käufer den Kaufpreis entsprechend der Staffelung erstattet.
5.2 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Kosten für Demontage und Neuinstallation, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
5.3 Alle übrigen Schadensforderungen werden ausgeschlossen, insbesondere die Möglichkeit des Käufers, den Vertrag zu widerrufen.
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand dieser Garantie ist Deutschland, es gilt ausschließlich deutsches Recht.
1. Umfang der Garantie
1.1 Die Garantie erstreckt sich auf alle Geometrien und Standardgewichte von – Hohlkammerplatten der Produktserie 2nd LIFE LINE mit Stärken ≥ 8 mm und einseitigem UV-Schutz
1.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, vervollständigt diese Garantie den Kaufvertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Die Garantie gilt nur für in Europa verkaufte Platten.
2. Garantiezeit
Über einen Zeitraum von 10 Jahren ab Lieferung leistet die Friedrich von Lien AG Garantie auf Witterungs- und Hagelbeständigkeit.
3. Garantieaussagen
3.1 Lichtdurchlässigkeit
Die Hohlkammerplatten 2nd LIFE LINE bestehen zu max. 98 % aus recyceltem Polycarbonat (mind. 50 %). Trotz hohem Sortieraufwand des Recyclates sind geringfügige Eintrübungen, Farbabweichungen oder Stippen nicht ausgeschlossen. Die Hohlkammerplatten 2nd LIFE LINE behalten während der Garantiezeit einen hohen Grad an Lichtdurchlässigkeit. Die Friedrich von Lien AG garantiert, dass der Lichttransmissionsgrad
3.2 Vergilbung
Die Veränderung des Gelbindex YI wird im Vergleich zum Anfangswert
3.3 Bruch durch Hagelschlag
Während der Garantiezeit von 10 Jahren werden die Hohlkammerplatten 2nd LIFE LINE keinen Bruch durch Hagelschlag erleiden. Bruch durch Hagel liegt dann vor, wenn die Oberfläche der Produkte in einer gleichmäßigen und wiederholten Art von Hagelkörnern durchdrungen wurde. Diese Garantie gegen Hagelbruch ist an einen Simulationstest in Anlehnung an ISO 6603 gebunden, wobei ein Prüfkörper mit definiertem Gewicht aus festgelegter Höhe auf die bewitterte Seite der Stegplatten fällt (entspricht einem Hagelkorn von 20 mm Durchmesser bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 21 m/s). Sollte dieser Test bei weniger als 5 von 10 Versuchen auf verschiedenen Punkten der Oberfläche Löcher verursachen, wird die Reklamation abgelehnt.
4. Garantievoraussetzungen
Die Herstellergarantie ist ausgeschlossen, wenn Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
2nd LIFE LINE Hohlkammerplatten
5. Garantiefall
Eine Reklamation im Sinne dieser Garantie wird dann berücksichtigt,
6. Garantieleistungen
6.1 Nach eingehender Prüfung und bei berechtigter Beanstandung leisten wir dem Käufer kostenlos Materialersatz ab Werk in der folgenden Staffelung:
| Staffelung | ||
| Zeitraum ab Kaufdatum | Prozentualer Materialersatz der beanstandeten Menge | |
| Garantie für Lichtdurchlässigkeit |
Garantie für Hagelbeständigkeit |
|
| bis 5 Jahre | 100 % | 100 % |
| bis 6. Jahr | 75 % | 50 % |
| bis 7. Jahr | 60 % | 40 % |
| bis 8. Jahr | 45 % | 30 % |
| bis 9. Jahr | 30 % | 20 % |
| bis 10. Jahr | 15 % | 10 % |
Falls kein Ersatzmaterial geliefert werden kann, erhält der Käufer den Kaufpreis entsprechend der Staffelung erstattet.
6.2 Alle übrigen Schadensforderungen werden ausgeschlossen, insbesondere die Möglichkeit des Käufers, den Vertrag zu widerrufen.
6.3 Weitergehende Ansprüche wie beispielsweise Transport, Demontage und Neuinstallation werden ausdrücklich ausgeschlossen.