Der Name WECKMAN steht seit über 50 Jahren für Produkte mit einem sehr hohen Qualitätsstandard sowie einer sehr langen Lebensdauer.
Aus diesem Grund geben wir für die auf unseren Profilieranlagen gefertigten Dach- und Wandbleche aus STAHL bis zu 30 Jahre Garantie.
Garantiezeiträume:
30 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 80 μm Shimoco
15 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 60 μm Puramid
10 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 35 μm Mattpolyester
5 Jahre auf Durchrostung 25 μm Polyester
Die Garantie umfasst das Abschälen und die Rissbildung der Beschichtung sowie erhebliche Farbänderungen innerhalb einer zusammenhängend gelieferten Charge bei Shimoco, Puramid und Mattpolyester beschichteten Blechen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei Nachbestellungen aufgrund von unterschiedlichen Chargen zu Farbtonabweichungen kommen kann, die keinen Reklamationsgrund darstellen.
Die Garantie setzt die Akzeptanz unserer Bedingungen zur Lagerung, Montage und Pflege voraus. Eine Anleitung zu diesen Punkten finden Sie in diesem Katalog unter dem Punkt „Allgemeine Verlegeanleitung“. Sollte Ihnen der Katalog nicht zur Verfügung stehen, fordern Sie diese Seiten bitte direkt bei unserem Vertrieb Deutschland, Friedrich von Lien AG, Zeven an.
Die Garantie gilt ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:
Die Garantie gilt nicht für Schnittkanten der Bleche. Gelegentlich entstehende Entspannungsgeräusche der Profilbleche bedingt durch Temperaturunterschiede, verspannte Montage oder nicht verwindungsfreie Unterkonstruktionen können nicht reklamiert werden.
Eine weitere Voraussetzung für die Garantie ist, dass die Bleche unter normalen atmosphärischen Bedingungen verwendet werden. Die Garantie tritt nicht in Kraft für Bleche, die in aggressiver Atmosphäre, wie z. B. Luft mit hohem Salzgehalt, ständiger Verbindung mit Wasser, korrosiven Chemikalien, Rauch, aggressivem Kondensat oder Asche, Zementstaub, Ausdünstungen von Tierkot und Düngemitteln verlegt wurden.
Die Voraussetzung für ein Garantieverfahren ist der Nachweis des Kaufes der Bleche mit Einkaufsbeleg aus dem Datum und Händleradresse hervorgehen. Um den Eintritt eines Garantiefalles zu klären, muss unseren Mitarbeitern ungehinderter Zutritt zur Besichtigung der beschädigten Fläche gewährt werden. Für vor der Besichtigung demontierte Bleche erlischt jegliche Garantie. Ein Garantiefall tritt nur ein, wenn die Beschädigung mindestens 10 % der Gesamtfläche beträgt. Sollte ein berechtigter Garantieanspruch unter Berücksichtigung obiger Voraussetzungen entstehen, machen wir von unserem Recht Gebrauch, dem Käufer neues Material kostenlos als Ersatz für das Defekte zu liefern. Hieraus resultierende Farbabweichungen zu bereits verlegten Dachflächen sind möglich und nicht zu reklamieren. Die Garantie bezieht sich ausdrücklich nur auf die reklamierten Profilbleche und ist in der Höhe des Wertes auf den ursprünglichen Rechnungswert der reklamierten Profilbleche begrenzt. Folgekosten wie zum Beispiel für De- und Neumontage sind ausgeschlossen.
Die Friedrich von Lien AG übernimmt keine Haftung für eventuelle Folgeschäden, die aus beschädigten Profilblechen entstanden sind. Für Bleche, die auf Grundlage der Garantie bereits ersetzt worden sind, gilt die restliche Garantiezeit der ursprünglichen Lieferung.
Diese Garantie bezieht sich auf Deutschland, Österreich, Schweiz und die Beneluxländer.
Es gelten die original Garantiebedingungen des Herstellers, welche wir hier auszugsweise abdrucken. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne die Originalausfertigungen zur Verfügung.
Garantiezeiträume:
10 Jahre Garantie beginnend ab dem Tag der Auslieferung. Für: PLASA – Kunststoffdachrinnensystem (PLASTMO).
Hersteller und Lieferant der Plastmo-Produkte ist die Firma Plastmo. Sie erteilt eine 10-jährige Garantie auf die Beständigkeit der PVC-Dachrinnensysteme, beginnend mit dem Datum der Auslieferung.
Der Nachweis des Kaufdatums hat unter Vorlage des Einkaufbeleges zu erfolgen.
Für den Fall, dass während der Garantie technische Mängel am Rinnensystem auftreten, behält sich die Firma Plastmo vor, diese Mängel auf eigene Kosten zu beheben (ausgeschlossen Punkt Nr. 4). Der Erfüllungszeitraum der Schadensbehebung beträgt 21 Tage und beginnt am Tag der Reklamationsanerkennung der Firma Plastmo. Gleichzeitig behält sich die Firma vor, in begründeten Fällen den Termin zu verschieben.
Folgende Mängel umfasst die Garantie nicht:
Reklamationen müssen schriftlich, unter Erläuterung des Mangels und unter Vorlage des Einkaufbelegs, erfolgen.
Achtung:
Wir empfehlen, die Montage von einem Fachbetrieb ausführen zu lassen, da die Anerkennung einer Reklamation diese voraussetzt.
VLF-Kunststoffe sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben.
Das garantieren Ihnen namhafte Qualitätshersteller. Voraussetzung, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist die Akzeptanz der Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Auszüge dieser Bedingungen sind hier aufgeführt. Die Behandlung/Verlegung der Lichtplatten hat ausdrücklich nach unseren Lager- und Verlegehinweisen, die Sie in unserem Katalog auf den Seiten 156/157 finden, zu erfolgen. Die Garantien beziehen sich ausschließlich auf Produkte aus unserem Katalog. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die original Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller zur Verfügung.
Allgemeine Garantiebedingungen
1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original VLF-Montagezubehör.
2. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit vom statistischen Wetteramt, hat kundenseitig zu erfolgen.
3. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen.
4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen.
5. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern.
6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
Garantie auf Polycarbonat
Der Hersteller gewährt auf 76/18 Sinusplatte Wabenstruktur und die VLF 16 mm Stegdoppelplatte mit 32 mm Kammerbreite:
10 Jahre Garantie auf
UV-Beständigkeit, Lichtdurchlässigkeit, Hagelbeständigkeit, Steifigkeit und Festigkeit. Bruch durch Hagel im Sinne dieser Garantie liegt dann vor, wenn durch Hagel Löcher in der Platte erzeugt werden.
Garantievoraussetzungen
Die Platten
Garantiefall
Eine Beanstandung im Sinne dieser Garantie wird dann berücksichtigt,
Bei berechtigter Beanstandung leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Werk. Falls passendes Ersatzmaterial nicht mehr geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Garantiedauer
Diese Garantie beginnt mit dem Tag der Lieferung an den Verwender und endet für die UV-Beständigkeit, Lichtdurchlässigkeit und Hagelbeständigkeit 10 Jahre danach.
Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.
Garantie auf PVC Platten
Der Hersteller gibt auf, nur in Europa verkaufte, PVC Spundwand- und Sinuswellplatten folgende Garantien:
W-Qualität
Für diese Qualität gilt die gesetzliche Gewährleistungfrist.
WHR-Qualität
10 Jahre auf Passgenauigkeit, Lichtdurchlässigkeit, Witterungsbeständigkeit und Schwerentflammbarkeit. Durch Witterungseinflüsse, insbesondere durch die natürliche UV-Strahlung kann die Haltbarkeit der Produkte im Laufe der Jahre beeinträchtigt werden. Die Lichttransmission wird nach 5 Jahren max. 12 % und nach 10 Jahren max 25 % geringer sein als der Anfangswert. Die Garantie gegen Hagelschlag ist in der folgenden Tabelle für die dort festgelegten Bedingungen ersichtlich. Bruch durch Hagel liegt dann vor, wenn die Oberfläche der Produkte in einer gleichmäßigen und wiederholten Art von Hagelkörnern durchdrungen wurde. Für einen Garantiefall muss Hagelbruch eindeutig durch offizielle Daten des Deutschen Wetterdienstes nachweisbar sein (Datum,Ortsangabe, Hagelkorngröße, Windgeschwindigkeit). Sollten diese Angaben nicht nachvollziehbar sein, wird die Reklamation abgelehnt.
Produkt | 5 Jahre | folgende 5 Jahre |
---|---|---|
WHR ab 1,2 mm | 20 mm Ø / 70 km/h | – |
Industrie Lichtplatte | 20 mm Ø / 70 km/h | 15 mm Ø / 60 km/h |
Prisma | 20 mm Ø / 70 km/h | 15 mm Ø / 60 km/h |
Strong | 20 mm Ø / 70 km/h | 15 mm Ø / 60 km/h |
Zeitraum ab Kaufdatum |
Garantie für Lichtdurchlässigkeit |
Garantie für Hagelbeständigkeit |
---|---|---|
bis 5 Jahre | 100 % | 100 % |
im 6. Jahr | 75 % | 50 % |
im 7. Jahr | 60 % | 40 % |
im 8. Jahr | 45 % | 30 % |
im 9. Jahr | 30 % | 20 % |
im 10. Jahr | 15 % | 10 % |
Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.
Garantie auf Polycarbonat Platten
Der Hersteller gewährt auf Polycarbonat Steg- und Spundwandplatten (ausgenommen 10 mm Stegdoppelplatte und Nova-Lite*) eine Garantie von
10 Jahren für:
(zu 100% in den ersten 2 Jahren und zu 1/120 für jeden übrigen Monat bis zur Verfallzeit der 10 Jahre Periode)
1. Lichtdurchlässigkeit und Vergilbung
Stegplatten ab einer Stärke von 8 mm und Spundwandplatten ab einer Stärke ab 0,8 mm behalten einen hohen Grad an Lichtdurchlässigkeit. A: Im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert wird die Verminderung der, nach den Normen ASTM 1003 gemessenen Lichtdurchlässigkeit nicht höher als -3 % während der ersten zwei Jahre und -7 % innerhalb von 10 Jahren sein, für die Produkte der Farbe Klar. -6 % während der ersten 2 Jahre und -12 % innerhalb von 10 Jahren für die Produkte in einer lichtdurchlässigen Farbe. B: Die Veränderung des nach den Normen AS D 1925 gemessenen Vergilbungsindex wird nicht höher als: -8 Delta während der ersten 2 Jahre und -10 Delta innerhalb von 10 Jahren sein, im Vergleich zu dem ürsprünglichen Wert für die Produkte der Farbe Klar -10 Delta während der ersten 2 Jahre und -14 Delta innerhalb von 10 Jahren sein – im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert für die Produkte in einer lichtdurchlässigen Farbe. Die unter A und B erwähnten Eigenschaften müssen auf einem gereinigten, kratzfreien und richtig behandelten Produkt gemessen werden.
2. Hagelbruch
Während der Gewährleistung von 10 Jahren werden die Produkte Stegplatten mit einer Mindeststärke von 8 mm und Spundwandplatten mit einer Mindeststärke von 0,8 mm keinen Bruch durch Hagelschlag erleiden. Bruch durch Hagelschlag trifft nur zu, wenn die Oberfläche der Produkte mit Hagelkörnern in einer gleichmäßigen und wiederholten Art durchdrungen wurden. Diese Garantie gegen Bruch durch Hagelschlag ist an einen simulierten Hagelschlag Test mit künstlichen Polyamid Hagelkörnern von 20 mm Durchmesser zu einer Aufprallgeschwindigkeit von 21m/s gebunden. Sollte dieser Test keinen Bruch der Oberfläche verursachen, wird die Reklamation abgelehnt.
*Nova-Lite Lichtplatte:
5 Jahre auf:
Lichttranssmission und Vergilbung wie oben beschrieben.
KEINE Garantie auf Hagelschlag!
*4,5 mm und 6,0 mm Stegdoppelplatten:
Für diese beiden Stegdoppelplatten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
KEINE Garantie auf Hagelschlag!
Auf Anfrage sind gesonderte Garantiebestimmungen möglich.
Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.
Garantie auf Acrylglas Platten
Der Hersteller gewährt für R.GLAS Steg- und Wellplatten
30 Jahre
Garantie für UV-Beständigkeit
Er gewährt für R.GLAS Steg- und Wellplatten
10 Jahre für:
Garantieaussagen:
Die R.GLAS Steg- und Wellplatten behalten Ihre Lichtdurchlässigkeit. Die Platten besitzen folgende Garantiewerte des Lichttransmissionsgrads, jeweils bei Anlieferung / nach 10 Jahren: R.Glas Steg- und Wellplatten klar ca. 87 %.
Bruch durch Hagel im Sinne dieser Garantie liegt dann vor, wenn bei einer Hagelsimulation, die nachfolgend beschrieben ist, bei 10 Beschussversuchen auf verschiedene Punkte der Oberfläche mindestens 5 Löcher in der Oberfläche der Steg-/Wellplatte entstanden sind.
Durchführung der Hagelsimulation:
Kugeln aus Polyamid PA66 mit 20 mm Durchmesser (Gewicht ca. 4,5g) werden mit einer Geschwindigkeit von 21m/s, entsprechend einer kinetischen Energie von 1 Joule bei Raumtemperatur, auf die bewitterte Oberfläche geschossen.
*2) Für Platten mit 2 mm Stärke und weniger gilt:
Bruch durch Hagel im Sinne unserer Garantie liegt dann vor, wenn bei einer anzunehmenden Hagelsimulation, die nachfolgend beschrieben ist, bei 10 Schußversuchen auf verschiedene Punkte der Oberfläche mindestens 6 Löcher in der Oberfläche der Wellplatte erzeugt werden. Es werden für die Hagel-Simulation Kugeln aus Polyamid PA 66 mit 10 mm Durchmesser, Gewicht ca. 2,25 g mit einer Geschwindigkeit von 10,5 m/s entsprechend einer kinetischen Energie von 0,5 Joule bei Raumtemperatur auf die bewitterte Oberfläche geschossen.
Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.
Der Name WECKMAN steht seit über
50 Jahren für Produkte mit einem sehr
hohen Qualitätsstandard sowie einer
sehr langen Lebensdauer.
Aus diesem Grund geben wir für die
auf unseren Profilieranlagen
gefertigten Dach- und Wandbleche
aus STAHL bis zu 30 Jahre Garantie.
Garantiezeiträume:
30 Jahre auf Durchrostung und
Beschichtung 80 μm Shimoco
15 Jahre auf Durchrostung und
Beschichtung 60 μm Puramid
10 Jahre auf Durchrostung und
Beschichtung 35 μm Mattpolyester
5 Jahre auf Durchrostung 25 μm Polyester
Die Garantie umfasst das Abschälen und
die Rissbildung der Beschichtung
sowie erhebliche Farbänderungen
innerhalb einer zusammenhängend
gelieferten Charge bei Shimoco, TTHD
und Mattpolyester beschichteten Blechen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass es bei Nachbestellungen aufgrund
von unterschiedlichen Chargen zu
Farbtonabweichungen kommen kann, die
keinen Reklamationsgrund darstellen.
Die Garantie setzt die Akzeptanz unserer
Bedingungen zur Lagerung, Montage und
Pflege voraus. Eine Anleitung zu diesen
Punkten finden Sie in diesem Katalog unter
dem Punkt „Allgemeine Verlegeanleitung“.
Sollte Ihnen der Katalog nicht zur Verfügung
stehen, fordern Sie diese Seiten bitte direkt
bei unserem Vertrieb Deutschland,
Friedrich von Lien AG, Zeven an.
Die Garantie gilt ausschließlich unter
folgenden Voraussetzungen:
Die Garantie gilt nicht für Schnittkanten
der Bleche. Gelegentlich entstehende
Entspannungsgeräusche der Profilbleche
bedingt durch Temperaturunterschiede,
verspannte Montage oder nicht
verwindungsfreie Unterkonstruktionen
können nicht reklamiert werden.
Eine weitere Voraussetzung für die Garantie
ist, dass die Bleche unter normalen
atmosphärischen Bedingungen verwendet
werden. Die Garantie tritt nicht in Kraft für
Bleche, die in aggressiver Atmosphäre, wie
z. B. Luft mit hohem Salzgehalt, ständiger
Verbindung mit Wasser, korrosiven
Chemikalien,Rauch, aggressivem Kondensat
oder Asche, Zementstaub, Ausdünstungen
von Tierkot und Düngemitteln, verlegt wurden.
Die Voraussetzung für ein Garantieverfahren
ist der Nachweis des Kaufes der Bleche mit
Einkaufsbeleg aus dem Datum und
Händleradresse hervorgehen. Um den
Eintritt eines Garantiefalles zu klären,
muss unseren Mitarbeitern ungehinderter
Zutritt zur Besichtigung der beschädigten
Fläche gewährt werden. Für vor der
Besichtigung demontierte Bleche erlischt
jegliche Garantie. Ein Garantiefall tritt
nur ein, wenn die Beschädigung mindestens
10 % der Gesamtfläche beträgt. Sollte ein
berechtigter Garantieanspruch unter
Berücksichtigung obiger Voraussetzungen
entstehen, machen wir von unserem Recht
gebrauch, dem Käufer neues Material
kostenlos als Ersatz für das Defekte zu
liefern. Hieraus resultierende
Farbabweichungen zu bereits verlegten
Dachflächen sind möglich und nicht zu
reklamieren. Die Garantie bezieht sich
ausdrücklich nur auf die reklamierten
Profilbleche und ist in der Höhe des
Wertes auf den ursprünglichen
Rechnungswert der reklamierten
Profilbleche begrenzt. Folgekosten wie
zum Beispiel für De- und Neumontage sind
ausgeschlossen.
Die Friedrich von Lien AG übernimmt keine
Haftung für eventuelle Folgeschäden, die
aus beschädigten Profilblechen entstanden
sind. Für Bleche, die auf Grundlage der
Garantie bereits ersetzt worden sind, gilt
die restliche Garantiezeit der
ursprünglichen Lieferung.
Diese Garantie bezieht sich auf
Deutschland, Österreich, Schweiz
und die Beneluxländer.
Für die auf unseren Profilieranlagen
gefertigten Dach- und Wandbleche
aus ALUMINIUM können nur
Garantieansprüche auf Einzelnachweis
geltend gemacht werden.
Es gelten die original
Garantiebedingungen des
Herstellers, welche wir hier
auszugsweise abdrucken. Auf Wunsch
stellen wir Ihnen gerne die
Originalausfertigungen zur Verfügung.
Garantiezeiträume:
10 Jahre Garantie beginnend ab dem Tag
der Auslieferung. Für: PLASA –
Kunststoffdachrinnensystem (PLASTMO).
Hersteller und Lieferant der Plastmo-
Produkte ist die Firma Plastmo.
Sie erteilt eine 10-jährige Garantie auf
die Beständigkeit der PVC-
Dachrinnensysteme, beginnend mit
dem Datum der Auslieferung.
Der Nachweis des Kaufdatums hat unter
Vorlage des Einkaufbeleges zu erfolgen.
Für den Fall, dass während der Garantie
technische Mängel am Rinnensystem
auftreten, behält sich die Firma Plastmo
Plastmo vor, diese Mängel auf eigene
Kosten zu beheben (ausgeschlossen
Punkt Nr. 4). Der Erfüllungszeitraum der
Schadensbehebung beträgt 21 Tage und
beginnt am Tag der Reklamationsanerkennung
der Firma Plastmo Plastmo Gleichzeitig
behält sich die Firma vor, in begründeten
Fällen den Termin zu verschieben.
Folgende Mängel umfasst die Garantie
nicht:
Reklamationen sind schriftlich, durch
Erläuterung des Mangels und unter
Vorlage des Einkaufbelegs zu erfolgen.
Achtung:
Wir empfehlen, die Montage von einem
Fachbetrieb ausführen zu lassen, da die
Anerkennung einer Reklamation diese voraussetzt.
VLF-Kunststoffe sind Qualitätsprodukte,
die eine sehr lange Lebensdauer haben.
Das garantieren Ihnen namhafte
Qualitätshersteller. Voraussetzung, um
die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist
die Akzeptanz der Bedingungen der
jeweiligen Hersteller. Auszüge dieser
Bedingungen sind hier aufgeführt. Die
Behandlung / Verlegung der Lichtplatten
hat ausdrücklich nach unseren Lager- und
Verlegehinweisen, die Sie in unserem
Katalog auf den Seiten 156/157 finden
oder auf der Seite der Montageanleitungen,
zu erfolgen. Die Garantien beziehen sich
ausschließlich auf Produkte aus diesem
Katalog. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die
original Garantiebedingungen der jeweiligen
Hersteller zur Verfügung.
Allgemeine Garantiebedingungen
1. Die Platten müssen werkstoffgerecht
gelagert, bearbeitet und verlegt bzw.
verwendet werden. Sie dürfen nicht
thermisch umgeformt sein und nicht
durch Verbindungs-, Befestigungs-
und Abdichtungselemente nachteilig
beeinflusst werden. Die Platten
müssen vor nachteiliger
Chemikalieneinwirkung geschützt werden.
Bedingung für die Wirksamkeit der
Garantie ist die Verwendung von original
VLF-Montagezubehör.
2. Der Nachweis über jeweilige
Wetterverhältnisse der entsprechenden
Region, insbesondere über Hagelkorngröße
und Fallgeschwindigkeit vom statistischen
Wetteramt, hat Kundenseitig zu erfolgen.
3. Das Eindringen von Insekten in die
Hohlkammern der Stegplatten ist von
der Garantie ausgenommen.
4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt,
wenn uns die Reklamation unverzüglich
unter Vorlage des Kaufbeleges nach
Auftreten des Problems gemeldet wird und
wir vor der Demontage die Möglichkeit
hatten, die Reklamation zu besichtigen.
5. Produktlieferungen der genannten
Hersteller setzen voraus, dass diese
Platten von dem Hersteller verfügbar sind.
Andernfalls behalten wir uns vor, Platten
anderer Hersteller gleicher Qualität zu
liefern.
6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt
auf den Plattenwert. Bei berechtigten
Beanstandungen leisten wir dem Käufer
kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls
passendes Ersatzmaterial nicht geliefert
werden kann, erhält der Käufer den
ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle
übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden
bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung,
sind von dieser Garantie ausdrücklich
ausgeschlossen.
Garantie auf Polycarbonat
Der Hersteller gewährt auf 76/18
Sinusplatte Wabenstruktur und die
VLF 16 mm Stegdoppelplatte mit 32 mm
Kammerbreite:
10 Jahre Garantie auf
UV-Beständigkeit, Lichtdurchlässigkeit,
Hagelbeständigkeit, Steifigkeit und
Festigkeit. Bruch durch Hagel im Sinne
dieser Garantie liegt dann vor, wenn
durch Hagel Löcher in der Platte erzeugt
werden.
Garantievoraussetzungen
Die Platten
Garantiefall
Eine Beanstandung im Sinne dieser
Garantie wird dann berücksichtigt,
Bei berechtigter Beanstandung leisten wir
dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab
Werk. Falls passendes Ersatzmaterial nicht
mehr geliefert werden kann, erhält der
Käufer den ursprünglichen Kaufpreis
erstattet. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
Garantiedauer
Diese Garantie beginnt mit dem Tag der
Lieferung an den Verwender und endet
für die UV-Beständigkeit, Lichtdurchlässigkeit
und Hagelbeständigkeit 10 Jahre danach.
Zusätzlich gelten die
allgemeinen Garantiebedingungen.
Garantie auf PVC Platten
Der Hersteller gibt auf, nur in Europa verkaufte, PVC Spundwand- und Sinuswellplatten folgende Garantien:
W-Qualität
Für diese Qualität gilt die gesetzliche Gewährleistungfrist.
WHR-Qualität
10 Jahre auf Passgenauigkeit, Lichtdurchlässigkeit, Witterungsbeständigkeit und Schwerentflammbarkeit. Durch Witterungseinflüsse, insbesondere durch die natürliche UV-Strahlung kann die Haltbarkeit der Produkte im Laufe der Jahre beeinträchtigt werden. Die Lichttransmission wird nach 5 Jahren max. 12 % und nach 10 Jahren max 25 % geringer sein als der Anfangswert. Die Garantie gegen Hagelschlag ist in der folgenden Tabelle für die dort festgelegten Bedingungen ersichtlich. Bruch durch Hagel liegt dann vor, wenn die Oberfläche der Produkte in einer gleichmäßigen und wiederholten Art von Hagelkörnern durchdrungen wurde. Für einen Garantiefall muss Hagelbruch eindeutig durch offizielle Daten des Deutschen Wetterdienstes nachweisbar sein (Datum,Ortsangabe, Hagelkorngröße, Windgeschwindigkeit). Sollten diese Angaben nicht nachvollziehbar sein, wird die Reklamation abgelehnt.
Produkt | 5 Jahre | folgende 5 Jahre |
---|---|---|
WHR ab 1,2 mm | 20 mm Ø / 70 km/h | – |
Industrie Lichtplatte | 20 mm Ø / 70 km/h | 15 mm Ø / 60 km/h |
Prisma | 20 mm Ø / 70 km/h | 15 mm Ø / 60 km/h |
Strong | 20 mm Ø / 70 km/h | 15 mm Ø / 60 km/h |
Zeitraum ab Kaufdatum |
Garantie für Lichtdurchlässigkeit |
Garantie für Hagelbeständigkeit |
---|---|---|
bis 5 Jahre | 100 % | 100 % |
im 6. Jahr | 75 % | 50 % |
im 7. Jahr | 60 % | 40 % |
im 8. Jahr | 45 % | 30 % |
im 9. Jahr | 30 % | 20 % |
im 10. Jahr | 15 % | 10 % |
Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.
Garantie auf Polycarbonat Platten
Der Hersteller gewährt auf Polycarbonat
Steg- und Spundwandplatten
(ausgenommen 10 mm Stegdoppelplatte
und Nova-Lite*) eine Garantie von
10 Jahren für:
(zu 100% in den ersten 2 Jahren und zu
1/120 für jeden übrigen Monat bis
zur Verfallzeit der 10 Jahre Periode)
1. Lichtdurchlässigkeit und Vergilbung
Stegplatten ab einer Stärke von 8 mm und
Spundwandplatten ab einer Stärke ab
0,8 mm behalten einen hohen Grad an
Lichtdurchlässigkeit. A: Im Vergleich
zu dem ursprünglichen Wert wird die
Verminderung der, nach den Normen ASTM
1003 gemessenen Lichtdurchlässigkeit
nicht höher als -3 % während der
ersten zwei Jahre und -7 % innerhalb
von 10 Jahren sein, für die Produkte
der Farbe Klar. -6 % während der
ersten 2 Jahre und -12 % innerhalb von
10 Jahren für die Produkte in einer
lichtdurchlässigen Farbe. B: Die
Veränderung des nach den Normen AS D
1925 gemessenen Vergilbungsindex wird
nicht höher als: -8 Delta während der
ersten 2 Jahre und -10 Delta innerhalb
von 10 Jahren sein, im Vergleich zu
dem ürsprünglichen Wert für die Produkte
der Farbe Klar -10 Delta während der
ersten 2 Jahre und -14 Delta innerhalb
von 10 Jahren sein – im Vergleich zu dem
ursprünglichen Wert für die Produkte in
einer lichtdurchlässigen Farbe. Die unter
A und B erwähnten Eigenschaften müssen
auf einem gereinigten, kratzfreien und
richtig behandelten Produkt gemessen
werden.
2. Hagelbruch
Während der Gewährleistung von 10
Jahren werden die Produkte Stegplatten
mit einer Mindeststärke von 8 mm und
Spundwandplatten mit einer Mindest-
stärke von 0,8 mm keinen Bruch durch
Hagelschlag erleiden. Bruch durch
Hagelschlag trifft nur zu, wenn die
Oberfläche der Produkte mit Hagelkörnern
in einer gleichmäßigen und wiederholten
Art durchdrungen wurden. Diese Garantie
gegen Bruch durch Hagelschlag ist an
einen simulierten Hagelschlag Test mit
künstlichen Polyamid Hagelkörnern von
20 mm Durchmesser zu einer Aufprall-
geschwindigkeit von 21m/s gebunden.
Sollte dieser Test keinen Bruch der
Oberfläche verursachen, wird die
Reklamation abgelehnt.
*Nova-Lite Lichtplatte:
5 Jahre auf:
Lichttranssmission und Vergilbung wie
oben beschrieben.
KEINE Garantie auf Hagelschlag!
*4,5 mm und 6,0 mm Stegdoppelplatten:
Für diese beiden Stegdoppelplatten gilt die
gesetzliche Gewährleistungsfrist.
KEINE Garantie auf Hagelschlag!
Auf Anfrage sind gesonderte
Garantiebestimmungen möglich.
Zusätzlich gelten die allgemeinen
Garantiebedingungen.
Garantie auf Acrylglas Platten
Der Hersteller gewährt für R.GLAS
Steg- und Wellplatten
30 Jahre
Garantie für UV-Beständigkeit
Er gewährt für R.GLAS Steg- und Wellplatten
10 Jahre für:
Garantieaussagen:
Die R.GLAS Steg- und Wellplatten behalten
Ihre Lichtdurchlässigkeit. Die Platten
besitzen folgende Garantiewerte des
Lichttransmissionsgrads, jeweils bei
Anlieferung / nach 10 Jahren: R.Glas
Steg- und Wellplatten klar ca. 87 %.
Bruch durch Hagel im Sinne dieser
Garantie liegt dann vor, wenn bei einer
Hagelsimulation, die nachfolgend
beschrieben ist, bei 10 Beschussversuchen
auf verschiedene Punkte der Oberfläche
mindestens 5 Löcher in den Oberflächen
der Steg- / Wellplatte entstanden sind.
Durchführung der Hagelsimulation:
Kugeln aus Polyamid PA66 mit 20 mm
Durchmesser (Gewicht ca. 4,5g) werden
mit einer Geschwindigkeit von 21m/s,
entsprechend einer kinetischen Energie
von 1 Joule bei Raumtemperatur auf die
bewitterte Oberfläche geschossen.
*2) Für Platten mit 2 mm Stärke und
weniger gilt:
Bruch durch Hagel im Sinne unserer
Garantie liegt dann vor, wenn bei einer
anzunehmenden Hagelsimulation, die
nachfolgend beschrieben ist, bei 10
Schußversuchen auf verschiedene Punkte
der Oberfläche mindestens 6 Löcher in
der Oberfläche der Wellplatte erzeugt
werden. Es werden für die Hagel-
Simulation Kugeln aus Polyamid PA 66
mit 10 mm Durchmesser, Gewicht ca. 2,25 g
mit einer Geschwindigkeit von 10,5 m/s
entsprechend einer kinetischen Energie
von 0,5 Joule bei Raumtemperatur auf die
bewitterte Oberfläche geschossen.
Zusätzlich gelten die allgemeinen
Garantiebedingungen.